Art 3 SozSichAbkAUT1995G

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme seines Artikels 2 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen in Kraft tritt.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 13 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.