SozSichAbkAUT1995G

Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit

Ausfertigungsdatum:
30.03.1998
Fundstelle:
BGBl II 1998, 312
Stand:
20120625152029
Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

Dem in Wien am 4. Oktober 1995 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

-

Art 3

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme seines Artikels 2 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen in Kraft tritt.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 13 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.