Art 70 SozhiEinOG — Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.