§ 30 SokaSiG2 — Betrieblicher Anwendungsbereich
Die §§ 28 und 29 gelten nicht für Betriebe, die Mitglied einer Konditorinnung sind.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.