§ 3 SMVergV — Höhe des Anspruchs bei Vollzeitbeschäftigung

Die Vergütung beträgt je Stunde für Vollzeitbeschäftigte

1.in den Besoldungsgruppen A 3 und A 415,42 Euro,

2.in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 818,22 Euro,

3.in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 1225,03 Euro,

4.in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 1634,46 Euro.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.