§ 3 SMVergV — Höhe des Anspruchs bei Vollzeitbeschäftigung
Die Vergütung beträgt je Stunde für Vollzeitbeschäftigte
1.in den Besoldungsgruppen A 3 und A 415,42 Euro,
2.in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 818,22 Euro,
3.in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 1225,03 Euro,
4.in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 1634,46 Euro.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.