Art 19 SGB4ErgG — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
(2)
(3) In Artikel 1 Nr. 5 tritt § 28p Abs. 7 am 1. Januar 1990 in Kraft. Die Übersicht ist erstmals für das Kalenderjahr 1989 vorzulegen.
(4) In Artikel 1 Nr. 5 tritt § 28k Abs. 2 am 1. Januar 1991 in Kraft. Die Abstimmung ist erstmals für das Kalenderjahr 1990 durchzuführen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.