Art 7 1. SGB XI-ÄndG — Medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat prüfen im Laufe des Jahres 1999, ob und in welchem Umfang die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen ab 1. Januar 2000 von der sozialen Pflegeversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.