§ 6 SeilbDG — Inkrafttreten
(1) Die §§ 1 bis 3 treten am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
(2) Die §§ 4 und 5 dieses Gesetzes treten am 21. März 2018 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.