§ 3 ZustBV-See

Zuständigkeiten während der Nacheile im Sinne des Artikels 111 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 bleiben unberührt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.