Inhaltsübersicht SeeSpbootV

Abschnitt 1

 Allgemeine Bestimmungen

§ 1Geltungsbereich

§ 2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

 Inbetriebnahme von Sportbooten oder Wassermotorrädern

§ 3CE-Kennzeichnung

§ 4Kennzeichnung von Wassermotorrädern im Inland

Abschnitt 3

 Vermietung von Sportbooten oder Wassermotorrädern im Inland

§ 5Bootszeugnis

§ 6Zulassungsverfahren

§ 7Vermietung

§ 8Amtliche Kennzeichen

§ 9Unterhaltung

§ 10Besichtigung der Betriebsstätte und der Sportboote oder Wassermotorräder

§ 11Pflichten des Unternehmers

§ 12Pflichten der Mieter und Bootsführer

§ 13Beschränkungen und Ausnahmen

Abschnitt 4

 Gewerbsmäßige Folgenutzung im Inland

§ 14Sicherheitszeugnis

§ 15Fahrerlaubnis

Abschnitt 5

 Schlussvorschriften für Sportboote und Wassermotorräder im Inland

§ 16Ordnungswidrigkeiten

§ 17Überwachung

Abschnitt 6

 Sportboote unter deutscher Flagge im Ausland

§ 18Vermietung im Ausland

§ 19Gewerbsmäßige Folgenutzung im Ausland

Anlage 1Bootszeugnis (§ 5)

Anlage 2Untersuchungsumfang (§ 6 Abs. 1)

Anlage 3Abnahmeprotokoll für Sportboote/Wassermotorräder (§ 6 Abs. 2)

Anlage 4Besetzung bei gewerbsmäßiger Folgenutzung (§ 15 Absatz 3)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.