§ 6 SchuhmMstrV — Situationsaufgabe
(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Schuhmacher-Handwerk. Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.
(2) Als Situationsaufgabe sind unter besonderer Berücksichtigung funktioneller, materialbezogener und fertigungstechnischer Anforderungen jeweils an einem Paar Damen- und an einem Paar Herrenschuhe Mängel zu analysieren und zu beseitigen sowie Stellungskorrekturen vorzunehmen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.