§ 12 SchuhmMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schuhmachermeisterverordnung vom 8. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1677) außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.