§ 6 SchoMstrV — Situationsaufgabe

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Schornsteinfeger-Handwerk.

(2) Als Situationsaufgabe sind für einen vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebenen Auftrag nachfolgende Arbeiten auszuführen:

1.

eine Feuerstättenschau durchführen,

2.

Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit einer Abgasanlage und einer Leitung zur Abführung von Verbrennungsgasen feststellen und dokumentieren,

3.

eine Feuerungs- oder Lüftungsanlage oder eine sonstige Einrichtung überprüfen, messen und Reinigungsmaßnahmen festlegen; die Prüf- und Messergebnisse dokumentieren,

4.

Mängel an baulichen und technischen Anlagen erkennen, beurteilen und dokumentieren sowie erforderliche Maßnahmen durchführen,

5.

eine Feuerungs- oder Lüftungsanlage oder eine sonstige Einrichtung gesamtenergetisch bewerten und Maßnahmen zur bedarfsgerechten Effizienzsteigerung einleiten.

(3) Für die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird das arithmetische Mittel aus den Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.