§ 8 SAZV — Dienstfreie Tage

Samstag, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich dienstfrei. Aus dienstlichen Gründen kann an diesen Tagen, an Sonntagen und an gesetzlich anerkannten Feiertagen Dienst befohlen oder angeordnet werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.