§ 8 SAZV — Dienstfreie Tage
Samstag, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich dienstfrei. Aus dienstlichen Gründen kann an diesen Tagen, an Sonntagen und an gesetzlich anerkannten Feiertagen Dienst befohlen oder angeordnet werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.