Anlage 2 SatDSiV — (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2)Gebietspositivliste
( Fundstelle: BGBl. I 2008, 509 )
Antarktischer Kontinent und angrenzende Meere (alle Gebiete südlich von –60° geographischer Breite)
Nordpolarer Teil der Arktis (alle Gebiete nördlich von 84° geographischer Breite)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.