§ 5 SanDVergV — Vergütung bei Vollzeitbeschäftigung

Je Stunde der Gesamtzeit erhalten Vollzeitbeschäftigte

1.

der Besoldungsgruppen A 5

bis A 817,64 Euro,

2.

der Besoldungsgruppen A 9

bis A 1222,68 Euro,

3.

der Besoldungsgruppe A 1330,24 Euro,

4.

der Besoldungsgruppe A 1432,76 Euro,

5.

der Besoldungsgruppen A 15

und A 1635,28 Euro.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.