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Startseite › Gesetze › SaatG › § 62a
SaatG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 46 Antrag auf Eintragung als weiterer Züchter
  2. § 47 Sortenliste
  3. § 48 Übernahme der Erhaltungszüchtung
  4. § 49 Einsichtnahme
  5. § 50 Sortenerhaltung
  6. § 50a Sortenerhaltung bei Rebsorten
  7. § 51 Änderung der Sortenbezeichnung
  8. § 52 Beendigung der Sortenzulassung
  9. § 53 Ermächtigung zum Erlass von Verfahrensvorschriften
  10. § 54 Gebühren
  11. Unterabschnitt 4 · In anderen Vertragsstaaten eingetragene Sorten
  12. § 55
  13. Abschnitt 3 · Andere Aufgaben des Bundessortenamtes
  14. § 56 Beschreibende Sortenliste
  15. § 57 Prüfung der Sortenechtheit in besonderen Fällen
  16. § 57a Gesamtliste der Obstsorten, gemeinsames Sortenverzeichnis
  17. Abschnitt 4 · Verfahren vor Gericht, Auskunftspflicht, Übermittlung von Daten und Bußgeldvorschriften
  18. § 58 Ausschluss der Berufung
  19. § 59 Auskunftspflicht
  20. § 59a Übermittlung von Daten
  21. § 60 Ordnungswidrigkeiten
  22. Abschnitt 5 · Schlussvorschriften
  23. § 61 Durchführung von Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
  24. § 61a Sonderregelung für Rebenpflanzgut
  25. § 62 Übergangsvorschrift
  26. § 62a
  27. § 63
Saatgutverkehrsgesetz *

§ 62a SaatG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 62
Übergangsvorschrift
Inhaltsverzeichnis
SaatG
Nächste Vorschrift →
§ 63

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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