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Startseite › Gesetze › SaatG › § 24
SaatG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 9 Nachprüfung
  2. § 10 Im Ausland erzeugtes Saatgut
  3. Unterabschnitt 3 · Standardsaatgut, Handelssaatgut und Behelfssaatgut
  4. § 11 Ermächtigungen
  5. § 12 Standardsaatgut
  6. § 13 Handelssaatgut
  7. § 14 Behelfssaatgut
  8. Unterabschnitt 3a · Vermehrungsmaterial
  9. § 14a Ausführungsvorschriften für Vermehrungsmaterial
  10. § 14b Anerkennung von Vermehrungsmaterial von Obst
  11. Unterabschnitt 4 · Einfuhr und Ausfuhr
  12. § 15 Einfuhr von Saatgut
  13. § 15a Einfuhr von Vermehrungsmaterial
  14. § 16 Gleichstellungen
  15. § 17 Einfuhrverbot für Pflanzgut von Kartoffel
  16. § 18 Ausnahmen
  17. § 19 Überwachung der Einfuhr
  18. § 19a Ausfuhr von Vermehrungsmaterial
  19. Unterabschnitt 5 · Kennzeichnung, Verpackung
  20. § 20 Angabe der Sortenbezeichnung
  21. § 21 Verpackung und Kennzeichnung von Saatgut
  22. § 22 Ausführungsvorschriften für die Verpackung und Kennzeichnung von Saatgut
  23. § 22a Verpackung und Kennzeichnung von Vermehrungsmaterial
  24. Unterabschnitt 6 · Verbot der Irreführung, Gewährleistung
  25. § 23 Verbot der Irreführung
  26. § 24
  27. Unterabschnitt 7 · Sonstige Vorschriften der Saatgutordnung
  28. § 25 Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen
  29. § 26 Saatgutmischungen
  30. § 27 Anzeige- und Aufzeichnungspflicht
  31. § 28 Durchführung in den Ländern
  32. § 29 Geschlossene Anbaugebiete
  33. Abschnitt 2 · Sortenordnung
  34. Unterabschnitt 1 · Sortenzulassung
  35. § 30 Voraussetzungen für die Sortenzulassung
  36. § 31 Unterscheidbarkeit
  37. § 32 Homogenität
  38. § 33 Beständigkeit
  39. § 34 Landeskultureller Wert
  40. § 35 Sortenbezeichnung
  41. § 36 Dauer der Sortenzulassung
  42. Unterabschnitt 2 · Bundessortenamt
  43. § 37 Aufgaben
  44. § 38 Sortenausschüsse und Widerspruchsausschüsse
  45. § 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse
  46. § 40 Zusammensetzung der Widerspruchsausschüsse
  47. Unterabschnitt 3 · Verfahren vor dem Bundessortenamt
  48. § 41 Förmliches Verwaltungsverfahren
  49. § 42 Antrag auf Sortenzulassung
  50. § 43 Bekanntmachung des Antrags auf Sortenzulassung
  51. § 44 Prüfung
Saatgutverkehrsgesetz *

§ 24 SaatG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 23
Verbot der Irreführung
Inhaltsverzeichnis
SaatG
Nächste Vorschrift →
§ 25
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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