§ 5 RWBestV 2009 — Pflegegeld in der Unfallversicherung
Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2009 an
1.
für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 307 Euro und 1 228 Euro monatlich,
2.
für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 269 Euro und 1 075 Euro.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.