§ 6 RebPflV 1986 — Anforderungen an den Rebenbestand und an die Beschaffenheit des Pflanzgutes
Die Anforderungen an den Rebenbestand, einschließlich der Anforderungen hinsichtlich des Befalls mit RNQPs, ergeben sich aus Anlage 1. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Pflanzgutes ergeben sich aus Anlage 2.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.