§ 6 RebPflV 1986 — Anforderungen an den Rebenbestand und an die Beschaffenheit des Pflanzgutes

Die Anforderungen an den Rebenbestand, einschließlich der Anforderungen hinsichtlich des Befalls mit RNQPs, ergeben sich aus Anlage 1. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Pflanzgutes ergeben sich aus Anlage 2.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.