§ 9 RBEG — Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich
1.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und
2.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.