§ 14 RAVPV — Suchfunktion

Die Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis erfolgt über eine Suchfunktion. § 7 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass auch eine Suche nach der Kammerzugehörigkeit zu ermöglichen ist.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.