§ 7 RAG 1990 — Pflegegeld

Das Pflegegeld beträgt vom 1. Juli 1990 an zwischen 450 Deutsche Mark und 1.802 Deutsche Mark monatlich.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.