§ 2 RAÜG
Soweit das DLR im Rahmen der von ihm wahrgenommenen Aufgaben Haushaltsmittel weiterleitet, sollen ihm diese Mittel zur Bewirtschaftung übertragen werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.