§ 62 PTAG — Evaluierung
Das Bundesministerium für Gesundheit evaluiert frühestens nach acht Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die inhaltlichen Änderungen der Ausbildung und die Ausbildungsdauer.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.