§ 3 6. ProdSV — Bereitstellung auf dem Markt
Einfache Druckbehälter dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Instandhaltung und bestimmungsgemäßem Betrieb die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.