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Startseite › Gesetze › 12. ProdSV › Schlussformel
12. ProdSV
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. § 3 Inverkehrbringen und Bereitstellung auf dem Markt
  7. § 4 Konformitätsvermutung
  8. Abschnitt 2 · Pflichten der Wirtschaftsakteure
  9. § 5 Allgemeine Pflichten des Montagebetriebs
  10. § 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Montagebetriebs
  11. § 7 Allgemeine Pflichten des Herstellers
  12. § 8 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
  13. § 9 Bevollmächtigter des Montagebetriebs, Bevollmächtigter des Herstellers
  14. § 10 Allgemeine Pflichten des Einführers
  15. § 11 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
  16. § 12 Pflichten des Händlers
  17. § 13 Einführer oder Händler als Hersteller
  18. § 14 Angabe der Wirtschaftsakteure
  19. Abschnitt 3 · Konformitätsbewertungsverfahren
  20. § 15 Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge
  21. § 16 Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  22. Abschnitt 4 · Marktüberwachung
  23. § 17 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
  24. § 18 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
  25. § 19 Konforme Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die ein Risiko darstellen
  26. § 20 Formale Nichtkonformität
  27. Abschnitt 5 · Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
  28. § 21 Ordnungswidrigkeiten
  29. § 22 Straftaten
  30. § 23 Übergangsvorschriften
  31. § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  32. Schlussformel
Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1

Schlussformel 12. ProdSV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
12. ProdSV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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