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Startseite › Gesetze › 1. ProdSV › Schlussformel
1. ProdSV
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. § 3 Bereitstellung auf dem Markt
  7. § 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
  8. § 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage internationaler Normen
  9. § 6 Konformitätsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen
  10. Abschnitt 2 · Pflichten der Wirtschaftsakteure
  11. § 7 Allgemeine Pflichten des Herstellers
  12. § 8 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
  13. § 9 Bevollmächtigter des Herstellers
  14. § 10 Allgemeine Pflichten des Einführers
  15. § 11 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
  16. § 12 Pflichten des Händlers
  17. § 13 Einführer oder Händler als Hersteller
  18. § 14 Angabe der Wirtschaftsakteure
  19. Abschnitt 3 · Marktüberwachung
  20. § 15 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
  21. § 16 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
  22. § 17 Konforme elektrische Betriebsmittel, die ein Risiko darstellen
  23. § 18 Formale Nichtkonformität
  24. Abschnitt 4 · Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
  25. § 19 Ordnungswidrigkeiten
  26. § 20 Straftaten
  27. § 21 Übergangsvorschriften
  28. § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  29. Schlussformel
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1

Schlussformel 1. ProdSV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
1. ProdSV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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