Anlage PrfgZFortbAUTV — (zu § 2)
( Fundstelle: BGBl. I 2007, 2601 )
Bezeichnung des
österreichischen ZeugnissesBezeichnung des
deutschen Prüfungszeugnisses
Jahres- und Abschlusszeugnis oder Abschlussprüfungszeugnis über das Bestehen der Werkmeisterschulen für Berufstätige fürZeugnis über das Bestehen der Prüfung zum anerkannten Abschluss
1.BauwesenGeprüfter Polier
2.ElektrotechnikGeprüfter Industriemeister/
Geprüfte Industriemeisterin
Fachrichtung Elektrotechnik
3.KunststofftechnikGeprüfter Industriemeister/
Geprüfte Industriemeisterin
Fachrichtung Kunststoff und
Kautschuk
4.PapierindustrieGeprüfter Industriemeister/
Geprüfte Industriemeisterin
Fachrichtung Papiererzeugung
5.Technische Chemie und
UmwelttechnikGeprüfter Industriemeister/
Geprüfte Industriemeisterin
Fachrichtung Chemie
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.