Anlage PrfgZFortbAUTV — (zu § 2)

( Fundstelle: BGBl. I 2007, 2601 )

Bezeichnung des

österreichischen ZeugnissesBezeichnung des

deutschen Prüfungszeugnisses

Jahres- und Abschlusszeugnis oder Abschlussprüfungszeugnis über das Bestehen der Werkmeisterschulen für Berufstätige fürZeugnis über das Bestehen der Prüfung zum anerkannten Abschluss

1.BauwesenGeprüfter Polier

2.ElektrotechnikGeprüfter Industriemeister/

Geprüfte Industriemeisterin

Fachrichtung Elektrotechnik

3.KunststofftechnikGeprüfter Industriemeister/

Geprüfte Industriemeisterin

Fachrichtung Kunststoff und

Kautschuk

4.PapierindustrieGeprüfter Industriemeister/

Geprüfte Industriemeisterin

Fachrichtung Papiererzeugung

5.Technische Chemie und

UmwelttechnikGeprüfter Industriemeister/

Geprüfte Industriemeisterin

Fachrichtung Chemie

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.