§ 3 PostSchliV — Parteien

Parteien des Schlichtungsverfahrens sind der Kunde im Sinne des § 1 Absatz 2 als Antragsteller und der Postdienstleister als Antragsgegner.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.