§ 3 PolVBDVorgV — Bundeskriminalamt

Dienstvorgesetzte der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Bundeskriminalamt im Sinne des § 33 Absatz 2 des Bundesdisziplinargesetzes sind die Bundesministerin oder der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat und die Präsidentin oder der Präsident des Bundeskriminalamtes.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.