Anlage 2 PodAPrV — (zu § 1 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 23)

..............................

(Bezeichnung der Schule)

Bescheinigung

über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen

Name, Vorname

..........................................................................

Geburtsdatum Geburtsort

..........................................................................

hat in der Zeit vom ...................... bis ...........................

regelmäßig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht

und der praktischen Ausbildung für Podologinnen und Podologen gemäß § 4

des Podologengesetzes teilgenommen.

Die Ausbildung ist - nicht - über die nach dem Podologengesetz zulässigen

Fehlzeiten hinaus - um .......... Tage *) - unterbrochen worden.

Ort, Datum

.................................... (Stempel)

....................................

Unterschrift(en) der Schulleitung

-----

*) Nichtzutreffendes streichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.