§ 1 PHöchstMengV — Anwendungsbereich
Diese Verordnung wird angewandt auf Wasch- und Reinigungsmittel, die zur Reinigung von Textilien im Haushalt oder in Wäschereien bestimmt sind und für die wegen ihres Phosphatgehaltes Dosierungsempfehlungen anzugeben sind. Sie wird nicht angewandt auf Wasch- und Reinigungsmittel, die zur Lieferung in Gebiete außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung bestimmt sind.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.