Inhaltsübersicht PflBeschV

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1Begriffsbestimmungen, Verweise

§ 2Anzeigepflichten

§ 3Neue Schadorganismen

§ 4Einfuhrverbot von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen nach den Artikeln 72, 73 und 74 der Verordnung (EU) 2016/2031

Abschnitt 2

Genehmigungen und Ermächtigungen von Unternehmern

§ 5Genehmigungen für die Zwecke amtlicher Tests, für wissenschaftliche Zwecke oder für Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben nach den Artikeln 8 und 48 der Verordnung (EU) 2016/2031

§ 6Quarantänestationen und geschlossene Anlagen

§ 7Ermächtigung von Unternehmern zur Ausstellung von Pflanzenpässen nach Artikel 89 der Verordnung (EU) 2016/2031

§ 8Genehmigungen von Risikomanagementplänen nach Artikel 91 der Verordnung (EU) 2016/2031

Abschnitt 3

Holz und Verpackungsmaterial aus Holz, Kontrolle

§ 9Registrierung von Unternehmern, die nach ISPM 15 Standard behandeltes Holz ausschließlich in Verkehr bringen

§ 10Behandlungsnachweis nach ISPM 15 Standard bei Holz und Verpackungsmaterial aus Holz

§ 11Ermächtigung registrierter Unternehmer nach Artikel 98 der Verordnung (EU) 2016/2031

§ 12Markierung von Verpackungsmaterial aus Holz

§ 13Reparatur von Verpackungsmaterial aus Holz nach Artikel 97 der Verordnung (EU) 2016/2031

§ 14Kontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz

Abschnitt 4

Risikowarenlisten

§ 15Kontrolle der Waren nach Artikel 73 der Verordnung (EU) 2016/2031

§ 16Bekanntmachung der Risikowarenlisten

Abschnitt 5

Ausfuhr und Verbringen

§ 17Pflanzengesundheitszeugnisse nach Artikel 100 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031, phytosanitäre Sicherheit bei der Ausfuhr in Drittländer

§ 18Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen nach den Artikeln 100 und 101 und Vorausfuhrzeugnissen nach Artikel 102 der Verordnung (EU) 2016/2031

§ 19Genehmigung des Verbringens aus abgegrenzten Gebieten nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 oder eines Durchführungsrechtsaktes nach Artikel 30 der Verordnung (EU) 2016/2031

Abschnitt 6

Schlussbestimmungen

§ 20Anfragen nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2016/2031

§ 21Mitteilungen

§ 22Ordnungswidrigkeiten

§ 23Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Union

Anlage 1zu § 18 Absatz 6

Anlage 2zu § 23

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.