§ 1 PelzVAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Pelzveredler/Pelzveredlerin wird staatlich anerkannt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.