Anlage 6 PBV — Muster, Kostenträgerübersicht

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1548;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

 Für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen

 

Pflegegrad 1

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

 

Pflegegrad 2

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

 

Pflegegrad 3

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

 

Pflegegrad 4

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

Pflegegrad 5

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

Zusatzleistungen Pflege

Zusatzleistungen Unterkunft und Verpflegung

 Für ambulante Pflegeeinrichtungen

 

Kostenträger sind die in den Vergütungsempfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen aufgeführten Leistungskomplexe.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.