Anlage 3b PBV — Nachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördernachweis)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1995, 1538;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.