§ 3 PAuswGebV — Gebühren für Berechtigungen

Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:

1.

102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,

2.

80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,

3.

115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.