§ 3 PAuswGebV — Gebühren für Berechtigungen
Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:
1.
102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,
2.
80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,
3.
115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.