Anlage PauschAV — (zu § 2 Abs. 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2004, 645)

Nr.Bezeichnung der Kontengruppe, der Kontenart und des Kontos

1Kontengruppe 47:Krankengeld und Beiträge aus Krankengeld

1aKonto 4710:Krankengeld bei Betreuung eines kranken Kindes

- Mitglieder bis unter 12 Jahre -

1bKonto 4715:Krankengeld bei Betreuung eines kranken Kindes

- Mitglieder ab 12 Jahre -

1cKonto 4720:Krankengeld bei Vorsorgeleistungen und medizinischer Vorsorge für Mütter

1dKonto 4730:Krankengeld bei stationären Rehabilitationsleistungen und medizinischer Rehabilitation für Mütter

1eKonto 4740:Krankengeld bei Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

2Kontengruppe 53:Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

2aKontenart 530:Ärztliche Beratung und Behandlung

2bKontenart 531:Krankenhausbehandlung

2cKontenart 532:Arznei- und Verbandmittel

2dKontenart 537:Investitionszuschlag nach Art. 14 Abs. 3 GSG

2eKontenart 539:Übrige Aufwendungen

3Kontengruppe 55:Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

3aKontenart 550:Ärztliche Betreuung

3bKontenart 551:Hebammenhilfe

3cKontenart 552:Stationäre Entbindung

3dKontenart 553:Häusliche Pflege wegen Schwangerschaft oder Entbindung

3eKontenart 554:Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung

3fKontenart 555:Sonstige Sachleistungen

3gKontenart 556:Mutterschaftsgeld nach § 200 RVO, § 29 KVLG/Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit

3hKontenart 559:Investitionszuschlag nach Art. 14 Abs. 3 GSG

4Kontengruppe 56:Betriebs-, Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege

4aKontenart 564:Gestellte Haushaltshilfe - Regelleistung -

4bKontenart 565:Erstattungen für selbst beschaffte Haushaltshilfe

- Regelleistung -

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.