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Startseite › Gesetze › PartG › § 40
PartG
  1. Erster Abschnitt · Allgemeine Bestimmungen
  2. § 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien
  3. § 2 Begriff der Partei
  4. § 3 Aktiv- und Passivlegitimation
  5. § 4 Name
  6. § 5 Gleichbehandlung
  7. Zweiter Abschnitt · Innere Ordnung
  8. § 6 Satzung und Programm
  9. § 7 Gliederung
  10. § 8 Organe
  11. § 9 Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung)
  12. § 10 Rechte der Mitglieder
  13. § 11 Vorstand
  14. § 12 Allgemeine Parteiausschüsse
  15. § 13 Zusammensetzung der Vertreterversammlungen
  16. § 14 Parteischiedsgerichte
  17. § 15 Willensbildung in den Organen
  18. § 16 Maßnahmen gegen Gebietsverbände
  19. Dritter Abschnitt · Aufstellung von Wahlbewerbern
  20. § 17 Aufstellung von Wahlbewerbern
  21. Vierter Abschnitt · Staatliche Finanzierung
  22. § 18 Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
  23. § 19 Antragstellung für die staatliche Teilfinanzierung
  24. § 19a Festsetzungsverfahren
  25. § 20 Abschlagszahlungen
  26. § 21 Bereitstellung von Bundesmitteln und Auszahlungsverfahren sowie Prüfung durch den Bundesrechnungshof
  27. § 22 Parteiinterner Finanzausgleich
  28. Fünfter Abschnitt · Rechenschaftslegung
  29. § 23 Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung
  30. § 23a Prüfung des Rechenschaftsberichts
  31. § 23b Anzeigepflicht bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht
  32. § 24 Rechenschaftsbericht
  33. § 25 Spenden
  34. § 26 Begriff der Einnahme
  35. § 26a Begriff der Ausgabe
  36. § 27 Einzelne Einnahmearten
  37. § 27a Werbemaßnahmen anderer
  38. § 28 Vermögensbilanz
  39. § 29 Prüfung des Rechenschaftsberichts
  40. § 30 Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk
  41. § 31 Prüfer
  42. Sechster Abschnitt · Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten sowie Straf- und Bußgeldvorschriften
  43. § 31a Rückforderung der staatlichen Finanzierung
  44. § 31b Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts
  45. § 31c Rechtswidrig erlangte oder nicht veröffentlichte Spenden
  46. § 31d Strafvorschriften
  47. § 31e Bußgeldvorschriften
  48. Siebter Abschnitt · Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien
  49. § 32 Vollstreckung
  50. § 33 Verbot von Ersatzorganisationen
  51. Achter Abschnitt · Schlußbestimmungen
  52. § 34
  53. § 35
  54. § 36
  55. § 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  56. § 38 Zwangsmittel
  57. § 39 Abschluss- und Übergangsregelungen
  58. § 40
  59. § 41
Gesetz über die politischen Parteien

§ 40 PartG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 39
Abschluss- und Übergangsregelungen
Inhaltsverzeichnis
PartG
Nächste Vorschrift →
§ 41

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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