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Startseite › Gesetze › PartG › § 34
PartG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 22 Parteiinterner Finanzausgleich
  2. Fünfter Abschnitt · Rechenschaftslegung
  3. § 23 Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung
  4. § 23a Prüfung des Rechenschaftsberichts
  5. § 23b Anzeigepflicht bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht
  6. § 24 Rechenschaftsbericht
  7. § 25 Spenden
  8. § 26 Begriff der Einnahme
  9. § 26a Begriff der Ausgabe
  10. § 27 Einzelne Einnahmearten
  11. § 27a Werbemaßnahmen anderer
  12. § 28 Vermögensbilanz
  13. § 29 Prüfung des Rechenschaftsberichts
  14. § 30 Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk
  15. § 31 Prüfer
  16. Sechster Abschnitt · Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten sowie Straf- und Bußgeldvorschriften
  17. § 31a Rückforderung der staatlichen Finanzierung
  18. § 31b Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts
  19. § 31c Rechtswidrig erlangte oder nicht veröffentlichte Spenden
  20. § 31d Strafvorschriften
  21. § 31e Bußgeldvorschriften
  22. Siebter Abschnitt · Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien
  23. § 32 Vollstreckung
  24. § 33 Verbot von Ersatzorganisationen
  25. Achter Abschnitt · Schlußbestimmungen
  26. § 34
  27. § 35
  28. § 36
  29. § 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  30. § 38 Zwangsmittel
  31. § 39 Abschluss- und Übergangsregelungen
  32. § 40
  33. § 41
Gesetz über die politischen Parteien

§ 34 PartG

(Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 33
Verbot von Ersatzorganisationen
Inhaltsverzeichnis
PartG
Nächste Vorschrift →
§ 35

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.