§ 12 PapTechAusbV 2010 — Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“,
2.
„Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“,
3.
„Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.