Art 3 OrdenErl 4
Das Statut und die Ausführungsbestimmungen zum Statut sowie die Abbildung der Goethe-Medaille werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.