Art 4 OrdenErl

Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Ordensgesetzes erkenne ich das

Deutsche Sportabzeichen in drei Klassen als Ehrenzeichen an.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.