Art 2 OrdenErl

Auf Grund von § 3 Abs. 1 des Ordensgesetzes genehmige ich die Stiftung und Verleihung der folgenden Ehrenzeichen:

1.

Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in zwei Klassen,

2.

Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in drei Stufen,

3.

Medaille für Rettung aus Seenot am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in drei Stufen,

4.

Ehrenzeichen der Bundesverkehrswacht in zwei Klassen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.