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OGewV
  1. Inhaltsübersicht
  2. § 1 Zweck
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
  5. § 4 Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen; Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste
  6. § 5 Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
  7. § 6 Einstufung des chemischen Zustands
  8. § 7 Anforderungen bei überarbeiteten Umweltqualitätsnormen und bei Umweltqualitätsnormen für neue Stoffe
  9. § 8 Oberflächenwasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen
  10. § 9 Normen für die Überwachung der Qualitätskomponenten; Anforderungen an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse, an Analysenmethoden und an Laboratorien
  11. § 10 Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz
  12. § 11 Überwachung von Stoffen der Beobachtungsliste
  13. § 12 Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands
  14. § 13 Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne; elektronisch zugängliches Portal
  15. § 14 Bewirtschaftungsziele für Stickstoff
  16. § 15 Ermittlung langfristiger Trends
  17. § 16 Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen
  18. Anlage 1 (zu § 3 Satz 1, § 5 Absatz 2 Satz 1)Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
  19. Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1)Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen
  20. Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1)Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
  21. Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2 Satz 1)Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
  22. Anlage 5 (zu § 5 Absatz 3)Bewertungsverfahren und Grenzwerte der ökologischen Qualitätsquotienten für die verschiedenen Gewässertypen
  23. Anlage 6 (zu § 2 Nummer 6, § 5 Absatz 5 Satz 1 und 2, § 10 Absatz 2 Satz 1)Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe zur Beurteilung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
  24. Anlage 7 (zu § 5 Absatz 4 Satz 2)Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten
  25. Anlage 8 (zu § 2 Nummer 4 und 5, § 6 Satz 1,§ 7 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 10 Absatz 2 Satz 2,§ 13 Absatz 1 Nummer 2a, § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2)Umweltqualitätsnormen zur Beurteilung des chemischen Zustands
  26. Anlage 9 (zu § 9 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 Satz 3,§ 13 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b)Anforderungen an Analysenmethoden, an Laboratorien und an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse
  27. Anlage 10 (zu § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1,§ 13 Absatz 1 Nummer 3, § 14 Absatz 2)Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen
  28. Anlage 11 (zu § 11 Absatz 1 Satz 5)Anforderungen an die Festlegung der repräsentativen Überwachungsstellen für Stoffe der Beobachtungsliste
  29. Anlage 12 (zu § 8 Absatz 2,§ 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3)Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Kennzeichnung von Oberflächenwasserkörpern
  30. Anlage 13 (zu § 15 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2)Ermittlung langfristiger Trends
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer 1

Inhaltsübersicht OGewV

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
OGewV
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§ 1
Zweck

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