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NotFV
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Teil 1 · Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer
  4. § 1 Leitung des Prüfungsamtes
  5. § 2 Verwaltungsrat
  6. § 3 Aufgabenkommission
  7. § 4 Prüfende
  8. Teil 2 · Notarielle Fachprüfung
  9. § 5 Prüfungsgebiete
  10. § 6 Prüfungstermine
  11. § 7 Prüfungsorte
  12. § 8 Zulassung zur Prüfung
  13. § 9 Rücktritt und Versäumnis
  14. § 10 Vorbereitung der schriftlichen Prüfung
  15. § 11 Anfertigung der Aufsichtsarbeiten
  16. § 12 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
  17. § 13 Ladung zur mündlichen Prüfung
  18. § 14 Mündliche Prüfung
  19. § 15 Bewertung der mündlichen Prüfung
  20. § 16 Nachteilsausgleich
  21. § 17 Einsicht in Prüfungsunterlagen
  22. § 18 Mängel im Prüfungsverfahren
  23. § 19 Wiederholungsprüfung
  24. § 20 Widerspruchsverfahren
  25. Teil 3 · Schlussvorschriften
  26. § 21 Aufbewahrungsfristen
  27. § 22 Inkrafttreten
  28. Schlussformel
Verordnung über die notarielle Fachprüfung

Schlussformel NotFV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 22
Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
NotFV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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