§ 1 NatPMüritzV — Festsetzung

(1) Die in § 2 näher bezeichnete Seenlandschaft östlich der Müritz wird als Nationalpark festgesetzt.

(2) Der Nationalpark erhält die Bezeichnung "Müritz-Nationalpark".

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.