Inhaltsübersicht MsV

Abschnitt 1

Allgemeine Regelungen

§  1Gegenstand

§  2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

Einfache Mietspiegel

§  3Erstellung und Anpassung

§  4Dokumentation

§  5Veröffentlichung

Abschnitt 3

Qualifizierte Mietspiegel

§  6Allgemeine Anforderungen

Unterabschnitt 1

Erstellung des qualifizierten Mietspiegels

§  7Methoden

§  8Datengrundlagen

§  9Bruttostichprobe

§ 10Nettostichprobe

§ 11Stichprobenumfang

§ 12Datenaufbereitung

§ 13Datenauswertung bei der Tabellenanalyse

§ 14Datenauswertung bei der Regressionsanalyse

§ 15Bestimmung und Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei der Tabellenanalyse

§ 16Bestimmung und Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei der Regressionsanalyse

Unterabschnitt 2

Inhalt des qualifizierten Mietspiegels

§ 17Art der Wohnungen

§ 18Größe, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnungen

§ 19Wohnlagen

Unterabschnitt 3

Dokumentation und

Veröffentlichung des qualifizierten Mietspiegels

§ 20Dokumentation

§ 21Veröffentlichung

Unterabschnitt 4

Anpassung des qualifizierten Mietspiegels

§ 22Anpassung mittels Index

§ 23Anpassung mittels Stichprobe

Abschnitt 4

Schlussvorschrift

§ 24Inkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.