§ 1 ML/ElbeSKanalSchlBetrZV

Die Betriebszeiten der Schleusen am Mittellandkanal, seinen Zweigkanälen und am Elbe-Seitenkanal werden wie folgt festgesetzt:

1.Mittellandkanal

1.1Schleusen Anderten und Sülfeld

1.1.1Schleuse Anderten:

an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhr

an den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 5.00 bis 13.00 Uhr

an Sonn- und gesetzlichen Feiertagenvon 7.00 bis 12.30 Uhr

am Neujahrstag, an den Oster- und Pfingstsonntagen, am 1. Mai und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe

1.1.2Schleuse Sülfeld:

an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhr

an Sonn- und gesetzlichen Feiertagenvon 8.00 bis 17.30 Uhr

am 24. und 31. Dezembervon 5.00 bis 12.00 Uhr

am Neujahrstag und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe

1.2Zweigkanäle nach Osnabrück und Hildesheim:

Schleusen Hollage, Haste und Bolzum:

montagsvon 5.00 bis 20.00 Uhr

dienstags bis freitagsvon 6.00 bis 20.00 Uhr

sonnabends, außer vor Ostern und Pfingsten und außer am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 6.00 bis 16.00 Uhr

an den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 6.00 bis 13.00 Uhr

an Sonn- und FeiertagenBetriebsruhe

1.3Abstiegskanal Nord zur Weser Schachtschleuse Minden:

an Werktagen einschließlich Fronleichnam und Allerheiligenvon 5.00 bis 21.00 Uhr

an den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 5.00 bis 13.00 Uhr

an Sonn- und gesetzlichen Feiertagenvon 8.00 bis 11.00 Uhr

am Neujahrstag, an beiden Oster- und Pfingstsonntagen, am 1. Mai und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe

1.4Abstiegskanal Süd zur Weser Ober- und Unterschleuse:

montags bis freitagsvon 7.30 bis 16.00 Uhr

sonnabends sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 8.00 bis 12.00 Uhr

an Sonn- und FeiertagenBetriebsruhe

1.5Abstiegskanal nach Hannover-Linden

Hafenschleuse Linden:

montagsvon 5.00 bis 19.00 Uhr

dienstags bis freitagsvon 6.00 bis 19.00 Uhr

sonnabendsvon 6.00 bis 12.00 Uhr

an Sonn- und gesetzlichen FeiertagenBetriebsruhe

1.6Zweigkanal nach Salzgitter

Schleusen Wedtlenstedt und Üfingen:

an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhr

an den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 5.00 bis 13.00 Uhr

an Sonn- und gesetzlichen FeiertagenBetriebsruhe

2.Elbe-Seitenkanal

Schleuse Uelzen und Schiffshebewerk Lüneburg:

an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhr

an Sonn- und gesetzlichen Feietagenvon 8.00 bis 17.30 Uhr

am 24. und 31. Dezembervon 5.00 bis 12.00 Uhr

am Neujahrstag und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.